Senioren-Assistenz ergänzt und verbindet.
Sie ist das Bindeglied zwischen Pflege und Hausarbeit.
Es besteht die Möglichkeit der Abrechnung mit den Pflegekassen.
Seniorenbegleitung - Seniorenhilfe - Seniorenbetreuung - Demenzbegleitung
Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade (01.01.2017)
Auch
der Begriff der Pflegestufe hat sich geändert:
ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade.
Die
Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden:
Diese wurden ab 2017 voraussichtlich dem jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgte durch eine formale Übertragung der bisherigen Pflegestufen in das neue
Modell.
Hier sehen Sie, wie die Pflegestufen 2017 gegenüber 2016 in Pflegegrade umgewandelt wurden:
Pflegestufe 0 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 5
Härtefall → Pflegegrad 5
Welche Leistungen stehen mir ab 2017 zu?
Laut Bundesministerium für Gesundheit erhalten alle Pflegebedürftigen ab 2017 mehr Leistungen seitens der Pflegeversicherung, als sie bisher bekommen haben. Die Hauptleistungsbeiträge für die fünf neuen Pflegegrade sehen wie folgt aus:
PG 1 |
PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
|
Geldleistung ambulant (€) |
316 |
545 |
728 |
901 |
|
Sachleistung ambulant (€) |
689 |
1298 |
1612 |
1995 |
|
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgeb.) Betreuung (€) |
125 |
125 |
125 |
125 |
125 |
Leistungsbetrag stationär (€) |
125 |
770 |
1262 |
1775 |
2005 |
bundesdurchschnittlicher pflegebed. Eigenanteil (€) |
580 |
580 |
580 |
580 |
Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die folgenden sechs Bereiche
begutachtet.
Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können.
1) Hilfen bei Alltagsverrichtungen
Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen aufgewendet?
2) Psychosoziale Unterstützung
Welcher Hilfebedarf besteht im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung?
3) Nächtlicher Hilfebedarf
Wie viel Unterstützung ist während der Nacht nötig?
4) Präsenz am Tag
Über welche Zeitspanne kann der oder die Pflegebedürftige tagsüber alleine gelassen werden?
5) Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
6) Organisation der Hilfen
Wer übernimmt die Hilfeleistungen? Gibt es Angehörige, die die Pflege übernehmen, oder muss ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen werden?